EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2012
Wem gehört der Puffer?
Es ist unstrittig, dass die Pufferzeiten im Ablauf eines Bauprojektes dem Auftragnehmer gehören. Es ist auch unstrittig, dass der Auftraggeber nicht genutzte Pufferzeiten nutzen darf. Große Schwierigkeiten bereiten dann die tatsächlichen Randbedingungen. Wann darf der Auftraggeber die Pufferzeiten nutzen? Wann werden diese Pufferzeiten frei? Wie werden die vom Auftraggeber auszuführenden Arbeiten in den Ablauf des Auftragnehmers integriert, ohne dass der Auftragnehmer in seiner vertraglichen Leistung gestört wird? Bei der Nutzung von Pufferzeiten des Auftragnehmers ist die Kostenfolge für den Auftragnehmer zu untersuchen (z. B. Veränderung zeitabhängiger Kosten, erhöhte Koordinationsaufwändungen, usw.). Es gibt im Zusammenhang mit den Puffern viele Unschärfen, die global alle ihre Berechtigung haben, aber bei detaillierter Betrachtung schnell an ihre Grenzen stoßen. Insofern kann hier nur abschließend festgestellt werden, dass sich der Auftraggeber im Zuge seiner Ausschreibung sorgfältig überlegen muss, welche Zeiten für seine Gesamtprojektrealisierung wichtig sind, so dass diese im Bauvertrag geregelt werden müssen. Für den Auftragnehmer ist es unter baubetriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, Pufferzeiten im Terminplan zu berücksichtigen, um die sichere Abwicklung des Projektes realisieren zu können. Über die Inhalte des Terminplanes ist zwischen den Vertragsparteien frühzeitig im Projekt Klarheit zu schaffen. Dann ist auch eine Nutzung der Pufferzeiten durch andere Vertragspartner möglich. Auf dieser Basis kann die Vergütungsregelung zur Überlassung von Pufferzeiten zu einer fairen Lösung gebracht werden.