EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2008
Technische Spezifikationen Interoperabilität
Mit dem Inkrafttreten der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) für das europäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem am 1.12.2002 begann in Deutschland das Zeitalter der Interoperabilität. Das Verfahren der Zulassung von Eisenbahnmaterial wurde damit auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und auch materiell völlig neu gestaltet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der bereits seit dem 20.05.1999 in Form der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (EIV) bestehende Rechtsrahmen in Deutschland, resultierend aus der nationalen Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinie RL 96/48/EG, erst mit Gültigkeit der TSI zur Anwendung kam. Damit wird deutlich, dass den TSI'en für die Interoperabilität eine Schlüsselfunktion zukommt.