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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 06/2017

Streit um die Höhe der Kapitalkosten

Juni 2017 | Redaktion

Trassenpreise | Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB Netz AG und weiteren Unternehmen Verfahren zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Kosten und Betriebsleistungen eingeleitet. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihre Entgelte in der ersten Regulierungsperiode von 2019 bis 2023 festlegen können. Die Behörde überprüft dabei für einen ausgewählten Bezugszeitraum, welche Kosten den Unternehmen entstanden sind und wie groß die Betriebsleistung war. Für jedes Jahr innerhalb der Regulierungsperiode wird der Zielkostenrahmen dann mit Hilfe von Preisentwicklungspfaden vorgegeben.

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