
RailBusiness | Ausgabe 23/2025
BVerwG: Interimslösung für Fehmarnsund-Brücke ist zulässig
Feste Fehmarnbeltquerung Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 22.05.2025 acht Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.03.2024 für den Abschnitt (PFA) 6 der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) auf der Insel Fehmarn abgewiesen (Az. BVerwG 7 A 5.24 und BVerwG 7 A 6.24). Kläger sind die Stadt Fehmarn und der Wasserbeschaffungsverband Fehmarn sowie sechs im Bereich Sport, Freizeit und Tourismus tätige Unternehmen. Die verfahrensgegenständliche Elektrifizierung der eingleisigen Strecke über die denkmalgeschützte Fehmarnsundbrücke ist nur eine Zwischenlösung....