ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 07-08/2017
Novellierung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)
Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) hat sich seit ihrer letzten grundlegenden Überarbeitung vor über 25 Jahren in der Praxis bewährt. Mit der Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Novelle wurde die BOStrab an die Weiterentwicklung von Rechtsordnung sowie Wissenschaft und Technik angepasst.
1. Notwendigkeit einer Novellierung
Vor ihrer aktuellen Fassung wurde die BOStrab zuletzt 1987 überarbeitet. Mehrere Jahre wurde über ihre Novellierung im Bund-Länder-Fachausschuss beraten. Als Bund-Länder-Fachausschuss (kurz: BLFA) bezeichnet man in Deutschland solche Gremien, die den etwa zweimal jährlich tagenden Konferenzen der Fachminister des Bundes und der Bundesländer zuarbeiten. Hierbei werden Politikfelder behandelt, die im föderalen Staatsaufbau nur im Zusammenwirken der Bundesregierung mit den Regierungen der Bundesländer umgesetzt werden können. Anstoß für die Überarbeitung waren wesentliche geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb von Straßenbahnen. Nach über zwei Jahrzehnten standen bestimmte Regeln der BOStrab nicht mehr im Einklang mit anderen rechtlichen Regelungen (Europarecht und andere Regelungsbereiche der nationalen Rechtssetzung). Zum anderen musste die Vorschrift inhaltlich an den technischen Fortschritt angepasst werden (z.B. zunehmend eingesetzte elektronische Rückspiegelsysteme).