EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2017
Betriebliche Schnittstellen zwischen Eisenbahninfrastrukturbetreibern
Bei der Modernisierung von LST-Anlagen stellen Schnittstellen zwischen Eisenbahninfrastrukturbetreibern besondere Planungsfälle dar.
Die Verantwortlichkeiten innerhalb des Verkehrssystems Eisenbahnen werden in Aufgaben und Zuständigkeiten des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) und des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) differenziert. Dabei ist das EIU für die Vorhaltung der Infrastruktur einschließlich der Gewährleistung der Betriebssicherheit und das EVU für die Durchführung des Bahnbetriebes auf der zur Verfügung stehenden Eisenbahninfrastruktur verantwortlich. Für die operative Sicherheit des Bahnsystems ist das Zusammenwirken der technischen Bereiche mit denen des Bahnbetriebes von grundlegender Bedeutung.