EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 07/2017
Weichenstellung für verbesserte Bedarfsplanumsetzung – die BUV
Bundesregierung und Deutsche Bahn stellen mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) die Finanzierung der Aus- und Neubaustrecken grundlegend um.
Bundesregierung und Deutsche Bahn haben sich auf eine Neuregelung des Finanzierungsregimes für den Bedarfsplan verständigt: Die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Ihr Ziel ist es, die Probleme des heutigen Systems zu beheben und Projekte stabiler, schneller und effizienter abzuwickeln. Kernelemente der Vereinbarung sind eine Parlaments-Beteiligung an der Entscheidung zur Vorzugsvariante, die Ablösung der Planungskostenpauschale durch eine Gesamtprojektkostenbetrachtung (Projektförderung), die Eigenmittel-Beteiligung der Deutschen Bahn in Höhe der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projektportfolios, eine engere Planungsbegleitung durch das Eisenbahnbundesamt sowie die Pönalisierung der Einhaltung von Inbetriebnahmeterminen. Insgesamt können so Projekte u.a. um ein bis zwei Jahre schneller abgewickelt werden.