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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 07/2017

Bulgarien und Griechenland dürfen Bahnen stützen

Juli 2017 | Redaktion

EU-Kommission | Die EU-Kommission hat Unterstützungsmaßnahmen Bulgariens und Griechenlands im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften genehmigt. So will Bulgarien der staatlichen BDZ Schulden in Höhe von 224 Mio. BGN (etwa 114 Mio. EUR) erlassen. Dies sei zulässig, so die Kommission, da die Schulden vor dem Beitritt Bulgariens zur EU festgelegt und aufgenommen wurden und sie die wirtschaftliche Haushaltsführung des Unternehmens hemmen. Zudem seien die Schulden „verhältnismäßig“. Und Griechenland durfte nach dem Beihilferecht sowohl der OSE als auch dem Betreiber Trainose Unterstützungsmaßnahmen zukommen lassen. So wurden der OSE u.a. Schulden in Höhe von 14,3 Mrd. EUR erlassen und Trainose bekam einen Schuldenerlass, eine Kapitalerhöhung und jährliche Zuschüsse im Gegenwert von insgesamt 1,079 Mrd. EUR. cm

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