EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2017
KV-Operateure bekommen Ausgleich
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat beschlossen, den Operateuren im kombinierten Schienengüterverkehr zusätzliche Abgeltungen auszurichten. Dadurch sollen die Auswirkungen der Unterbrechung der Rheintalstrecke abgefedert werden. Folgende Maßnahmen wurden für das laufende Jahr beschlossen, die per sofort umgesetzt werden: Erhöhung der abgeltungsberechtigten Mengen auf Verbindungen, die von der Sperre nicht betroffen sind und als Ausweichrouten verwendet werden (z.B. Verkehre ab Basel); Abgeltung von Zügen und Sendungen, die via Brenner oder anderer Alpenübergänge im Ausland umgeleitet werden; Erhöhung der Betriebsabgeltung auf den von der Sperre betroffenen alpenquerenden Relationen um 300 Franken pro gefahrenen Zug.