EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2017
DB-Richtlinie Ril 820.2050 aktualisiert
Erschütterung | Die DB Netz AG hat zum 15. September die Richtlinie 820.2050 „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“ aktualisiert. Die neue Fassung der Richtlinie überführt den Inhalt der EBA-Verfügung vom 30. Januar 2017 zum Umgang mit betriebsbedingten Erschütterungen und sekundärem Luftschall in der Planfeststellung in das Regelwerk der DB AG. In der EBA-Verfügung wird u.a. eine „Schwelle des Eigentums- und Gesundheitsschutzes“ konkretisiert, ab der entsprechende Schutzmaßnahmen zusätzlich untersucht werden müssen. Die Richtlinie 820.2050 ist beim Neubau und bei Änderung von Eisenbahninfrastruktur bei der Deutschen Bahn anzuwenden. Ziel der Richtlinie ist, eine einheitliche und rechtskonforme Vorgehensweise bei der Erstellung von Erschütterungsprognosen im Rahmen von Zulassungsverfahren zu gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Richtlinie Grundsätze und Regelungen für die Messung, für die Prognose und für die Beurteilung der Auswirkungen von Erschütterungen und sekundärem Luftschall, in Verbindung mit dem Bau oder dem Betrieb von Eisenbahninfrastruktur. Die Richtlinie kann digital und in Papier bezogen werden unter: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien- und Kommunikationsdienste, Logistikcenter − Kundenservice, Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Email: dzd-bestellservice@deutschebahn.com.